Weiterführende Informationen
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Downloads & rechtliche Grundlagen

Unsachgemäss montierte Armaturen können sich vom Schlauch lösen oder auspeitschen und zu schweren Personen- und Sachschäden führen. Sollten tatsächlich Personen zu Schaden kommen, ist sofortiges Handeln oberstes Gebot! Dabei ist die Zeitspanne zwischen Verletzung und Therapie der wichtigste Faktor für den Behandlungserfolg.
Eine grosse Gefahr für Mensch und Leben stellt das „Auspeitschen“, das Ausreissen oder Platzen des unter Druck stehenden Schlauches dar. Menschen, die in unmittelbarer Nähe von ungesicherten Hydraulikverbindungen arbeiten, können von peitschenden Schläuchen mit voller Wucht getroffen werden. Spezielle Auspeitsch- bzw. Fangsicherungen sind in Europa gesetzlich vorgeschrieben und sind in unserem Sortiment erhältlich. Die Verantwortung und Haftung für die Sicherheit liegt jeweils beim Betreiber.
Eine weitere Gefahr stellen sogenannte „Pin-Holes“ dar: Aus winzig-kleinen, nadelstichgrossen Löchern tritt Hydraulikflüssigkeit aus. Feine Ölfäden schiessen konzentriert unter hohem Druck aus dem defekten Schlauch. Ein Strahl von 5 bar verfügt bereits über genug Druck, um die menschliche Haut zu durchdringen. Da einige industrielle Maschinen mit über 800 bar arbeiten, dürfen Hydraulikleitungen niemals mit blossen Händen abgetastet werden. Die Hydraulikflüssigkeit dringt mit hohem Druck punktuell unter die Haut ein und verbreitet sich rasch. Diese Strahlen werden auch „Hydraulik-Einschüsse“ genannt und können Menschen schwer verletzen. Einschüsse durch Hydraulikfluide sind ernstzunehmende Notfälle und Schlaganfällen und Herzinfarkten gleichzusetzen. Unter der Hautoberfläche greifen die Fluide Muskeln und Gewebe an, führen zu Öleinlagerungen und Verätzungen. Dadurch wird der betreffende Körperteil vergiftet und die Blutzirkulation im umliegenden Gewebe unterbunden – bis hin zur Todesfolge.
Ein sofortiger Besuch in einer Unfallklinik bei einem orthopädischen oder plastischen Chirurgen ist Pflicht: das verunreinigte Gewebe muss umgehend entfernt und herausgeschnitten werden, um die Wahrscheinlichkeit einer Lähmung oder Amputation zu minimieren.
Um Verletzungen und Folgeschäden im Falle einer Leckage zu vermeiden, empfehlen wir den Einbau eines dafür konzipierten Spritz- bzw. Ablaufschutzes. Diese Ummantelungen und Scheuerspiralen schützen unter anderem vor äusserer Hitzeeinwirkung, Abrieb und unkontrolliertem Ölabfluss und sind in unserem Sortiment verfügbar. Der konzentrierte Druckstrahl wird im Pannenfall zerstäubt und kann kontrolliert ablaufen. Es ist darauf zu achten, dass der Spritzschutz nur einseitig an der Hydraulikleitung fixiert wird. Austretendes Öl können Haut und Augen massiv schädigen. Damit die Sicherheit in der unmittelbaren Umgebung von Hydraulikschläuchen gewährleistet ist, prüfen wir jeden konfektionierten Schlauch auf korrekten Nippeleinfall, auf Wunsch auch mit Spritzschutz und Auspeitschsicherung.
Ein weiteres Augenmerk sollte auf das Gewässerschutzgesetz (GSchG) gelegt werden. Es regelt die Reinhaltung der Gewässer und den Umgang mit wassergefährdenden Stoffen. Heiz- und Dieselöl, Hydraulik-, Schmier- und Motorenöl sowie ein Grossteil der Pflanzenschutzmittel sind wassergefährdende Stoffe. Diese können bereits in kleinen Mengen Wasser verunreinigen. Bei Verunreinigung müssen entsprechende Massnahmen ergriffen werden. Grundsätzlich muss das Öl gebunden werden, um ein Versickern in das Grundwasser zu vermeiden. Das Erdreich muss abgetragen und fachgerecht entsorgt werden. In manchen Fällen sind die örtlichen Behörden zu informieren.
Inhaber von Anlagen sind verpflichtet, alle notwendigen technischen und organisatorischen Massnahmen, gemäss dem Stand der Technik, zu ergreifen und die den Umständen gebotene Sorgfalt walten zu lassen, um Verunreinigungen der Gewässer zu vermeiden. Sie haften für alle Schäden, welche aus dem Betrieb der Anlagen an Gewässern entstehen.
Downloads / Rechtliche Grundlagen:
Hydraulik-Schlauchleitungen und Hydraulik-Flüssigkeiten – Regeln für den sicheren Einsatz:
https://publikationen.dguv.de/widgets/pdf/download/article/3431
Richtlinie 2006/42 EG des Europäischen Parlaments:
https://www.admin.ch/ch/d/gg/pc/documents/1513/Richtlinie.pdf
Gewässerschutzgesetz (GSchG):
https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/19910022/index.html
Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV):
https://www.gesetze-im-internet.de/betrsichv_2015/BetrSichV.pdf
Technische Regeln für Betriebssicherheit (TRBS)/Befähigte Person:
https://www.baua.de/DE/Angebote/Rechtstexte-und-Technische-Regeln/Regelwerk/TRBS/pdf/TRBS-1203.pdf?__blob=publicationFile
Wenn der Hydraulikschlauch platzt:
https://www.fluid.de/hydraulik/wenn-der-hydraulikschlauch-platzt-103.html
Unfallstatistik SUVA 2019:
https://www.unfallstatistik.ch/d/publik/unfstat/pdf/Ts19.pdf
Schwerer Unfall auf Baustelle in Gersau:
https://www.luzernerzeitung.ch/zentralschweiz/schwyz-schwerer-unfall-auf-baustelle-in-gersau-ld.57223
Arbeiter wird von Rampe erschlagen:
https://www.nwzonline.de/region/emsland-arbeiter-wird-von-rampe-erschlagen_a_1,0,3345930768.html
Geplatzter Schlauch sorgt für Rutschpartien:
https://vertikal.net/de/news/beitrag/13150/geplatzter-schlauch-sorgt-fur-rutschpartien